Bundestag beschließt „Notbremse“: weiter keine Freizeitpark-Öffnungen bis Ende Juni?

Schlechte Nachrichten für alle Freizeitpark-Fans. Im Bundestag gab es nun eine Mehrheit für weitere Einschränkungen in Form der sogenannten „Notbremse“ per neuem „Infektionsschutzgesetz“.

Freizeitparks bleiben geschlossen bei Inzidenzen über 100

Dieses Mal sind Freizeitparks explizit genannt und im Gegensatz zu Zoos ist eine Öffnung nicht vorgesehen. Wie Spiegel Online berichtet, bleiben damit folgende Freizeit- und Kultureinrichtungen geschossen:

Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Diskotheken, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten bleiben ebenso geschlossen wie Theater, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Musikclubs, Kinos, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten.

Die Berichterstattung ist allerdings etwas verkürzt.

Ein Blick ins Infektionsschutzgesetz (§28b Abs. 1. Nr. 3) zeigt: eine komplette Schließung ist dann vorgesehen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz (herausgegeben vom RKI) den Schwellenwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet. Danach gilt die Regelung ab dem übernächsten Tag. Relevant ist die Inzidenz für den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, in der sich der Freizeitpark befindet.

Sofern die Inzidenz unter 100 ist, gilt die Regelung der jeweiligen Landesregierung, ob und unter welchen Bedingungen eine Öffnung möglich ist.

Zur Orientierung einige Inzidenzen zu den jeweiligen Freizeitparks (aktualisiert am 06.05.):

  • Phantasialand – Hürth/Rhein-Erft-Kreis (NRW) – 176
  • Heide Park – Soltau/Heidekreis (Niedersachsen) – 65,4geöffnet seit 01.05.
  • Europa Park – Rust/Ortenaukreis (Baden-Württemberg) – 116,3
  • Hansa-Park – Sierksdorf/Ostholsteinkreis (Schleswig-Holstein) – 57,3
  • Legoland Deutschland – Günzburg/Landkreis Günzburg (Bayern) – 196
  • Holiday Park – Haßloch/Landkreis Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz) – 75,4
  • Movie Park – Bottrop (kreisfreie Stadt) (NRW) – 114,8
  • Erlebnispark Tripsdrill – Cleebronn/Heilbronn (Baden-Württemberg) – 103,5
  • BELANTIS – Leipzig (kreisfreie Stadt) (Sachsen) – 117
  • FORT FUN – Bestwig (Hochsauerlandkreis) (NRW) – 154

Die Zählung beginnt ab Inkrafttreten des Gesetzes, also am 23.04.2021.

Außenbereiche von Zoos und Parks bleiben geöffnet – mit Negativtest

Hingegen sollen Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten öffnen dürfen, sofern „angemessene Schutz- und Hygienekonzepte“ eingehalten werden; zudem müssen Besucher:innen ab 7 Jahren einen Negativ-Test vorzeigen, der maximal 24 Stunden vor Beginn des Besuchs liegt (§28b Abs. 1 Nr. 5). Dies gilt ebenfalls bei Inzidenzen über 100 nach obiger Regelung.

Notbremse voerst bis Ende Juni

Das Gesetz soll so lange gelten, wie der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt, »längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021«. Also kann man vermutlich erst realistisch auf gute Nachrichten im Juli hoffen.

Inwieweit die Gerichtsentscheidung zu Gunsten des Heide Parks, die eine Schließung für unverhältnismäßig hielt, Bestand hat, bleibt abzuwarten.

Wenn es so kommt, ist den deutschen Freizeitparks seit Oktober 2020 der Betrieb verboten und damit für einen Rekordzeitraum von 9 Monaten. Die wirtschaftlichen Folgen werden enorm sein.

Wie sieht es im Ausland aus?

In den Niederlanden und in Belgien sind die Freizeitpark-Öffnungen bereits geplant:

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2 Comments

  1. Dieser Artikel ist falsch. Schaut doch bitte Mal was die Bundesregierung schreibt:

    „Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden.“
    https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982

    Das bedeutet nicht, dass es keine Öffnungen bis Ende Juni gibt, sondern bis Ende Juni gilt, dass Freizeitparks ab einer Inzidenz bon 100 schließen müssen und Zoos ab dann mit Tests geöffnet bleiben dürfen. Es sind zwar aktuell auch keine Frwizeitparks geöffnet, aber wenn eine Landesregierung dies gestattet und der Inzidenzwert passt, dann kann unter entsprechenden Auflagen geöffnet werden.

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