Ein schwerer Unfall auf einer Wasserrutsche im Tiroler Freizeitpark „Area 47“ hat nun ein juristisches Nachspiel. Wie die Tiroler Tageszeitung und merkur.de berichten, erlitt eine Frau aus Deutschland im Juli 2023 bei der Nutzung der Rutsche einen Bruch des siebten Halswirbels. Trotz angelegter Schutzausrüstung, bestehend aus einem Kunststoffhelm und einer Schwimmweste, endete der Ausflug für die Frau im Krankenhaus. Der Park bestreitet jede Schuld und ist gegen das Urteil des Landgerichts in Berufung gegangen.

Verletzungen trotz Schutzausrüstung
Die Frau wollte die vermeintlich harmlose Wasserrutsche ausprobieren, verlor jedoch während der Rutschfahrt die Kontrolle. Berichten zufolge drehte sie sich in der Luft und stürzte aus einer Höhe von etwa fünf Metern ins Wasser. Dabei wurde ihr Kopf nach hinten gezogen und anschließend gegen ihre Brust gedrückt, wodurch sie sich den Halswirbel brach. Sie trieb kurzzeitig ohne Luft im Wasser, konnte jedoch gerettet werden.
Die Folgen des Unfalls sind gravierend: Die Frau musste sich einer Operation unterziehen, bei der ihre Stimmbänder verletzt wurden. Sie war daraufhin längere Zeit nicht in der Lage zu sprechen und musste dies erst wieder lernen.
Freizeitpark weist Verantwortung von sich
Laut Aussagen des Freizeitparks „Area 47“ seien die Nutzer der Rutsche durch Hinweisschilder ausreichend auf die Gefahren hingewiesen worden. Der Park argumentiert, dass die Frau die Risiken bewusst in Kauf genommen habe. Der Rechtsanwalt der Geschädigten widerspricht dieser Darstellung: Seine Mandantin sei nicht in die Nutzung der Rutsche eingewiesen worden.
Ein Gutachten, das den Sachverhalt klären sollte, kam zu dem Schluss, dass die Schutzausrüstung selbst den Unfall verursacht haben könnte. Die Kombination aus Helm und Schwimmweste habe möglicherweise die unkontrollierte Drehung der Frau in der Luft begünstigt.
Urteil und Berufung
Das Landgericht entschied zugunsten der Geschädigten und sprach ihr knapp 70.000 Euro Schadensersatz zu. Zusätzlich soll der Park für Spät- und Dauerfolgen aufkommen. Der Betreiber von „Area 47“ kündigte jedoch Berufung gegen das Urteil an. Der Geschäftsleiter des Parks ließ gegenüber der Tiroler Tageszeitung verlauten, dass er die Erkenntnisse des Gutachtens anzweifelt.
Ein juristischer Präzedenzfall
Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Sicherheit von Freizeitpark-Attraktionen und der Verantwortung von Betreibern auf. Trotz angelegter Schutzausrüstung kam es zu einem schweren Unfall, der langfristige gesundheitliche Folgen für die Betroffene hat. Der Ausgang des Berufungsverfahrens wird mit Spannung erwartet, da das Urteil auch Auswirkungen auf Sicherheitsstandards und Haftungsfragen in Freizeitparks haben könnte.