Der Europa-Park in Rust hat nach einer Verwarnung des Landratsamts Ortenau den Betrieb eines Skybeamers während der Show „Colossal – 20 Jahre Colosseo“ eingestellt. Für den Einsatz des Strahlers fehlte eine naturschutzrechtliche Genehmigung. Naturschützer warnen vor den Gefahren für Zugvögel.
Keine Genehmigung für den Skybeamer
Der Europa-Park hat den Betrieb des Skybeamers, der täglich während der Sommerferien in der Show „Colossal – 20 Jahre Colosseo“ genutzt wurde, nach einer Verwarnung durch das Landratsamt Ortenau eingestellt. Der Einsatz des Himmelsstrahlers erfolgte ohne die erforderliche naturschutzrechtliche Genehmigung, wie die Badischen Neuesten Nachrichten berichten. Gemäß Naturschutzgesetz dürfen solche Strahler nur mit Genehmigung und in einem begrenzten Zeitraum verwendet werden.
Europa-Park reagiert kooperativ
„Für den Betrieb des Himmelsstrahlers haben wir keine Zulassung erteilt, und es lag auch kein Antrag vor“, erklärte Kai Hockenjos, Pressesprecher des Landratsamts Ortenau. Nachdem der Park am 4. September auf die fehlende Genehmigung hingewiesen wurde, habe der Europa-Park den Betrieb sofort eingestellt. Der Park betonte, dass der Strahler lediglich etwa 15 Minuten täglich im Einsatz war und die Beleuchtung in Richtung der Autobahn ausgerichtet war – nicht in Richtung der ökologisch sensiblen Naturschutzgebiete Elzwiesen und Taubergießen.
Zweifel von Naturschützern
Wolfgang Hoffmann, Naturschutzwart der Landkreise Emmendingen und Ortenau, äußerte jedoch Zweifel an der Darstellung des Parks. Er nahm ein Foto auf, das den Skybeamer in Richtung des Naturschutzgebiets zeigt, und sieht dies als Beweis dafür, dass der Strahler möglicherweise doch in Richtung der geschützten Gebiete leuchtete. Hoffmann warnt vor den möglichen Gefahren des Strahlers für Zugvögel, die natürliche Lichtquellen wie den Mond zur Orientierung nutzen.
Lichtverschmutzung und Schutz der Zugvögel
Neben der Lichtverschmutzung und dem hohen Energieverbrauch betonen Naturschützer die Gefahren für Vögel und Insekten. Vor allem Zugvögel könnten durch den Strahler in ihrer Orientierung gestört werden. „Ob eine Beeinträchtigung im Naturschutzgebiet Elzwiesen stattgefunden hat, können wir im Nachhinein nicht bewerten“, so Kai Hockenjos vom Landratsamt. Besonders kritisch sind die Zeiträume vom 15. Februar bis 15. Mai sowie vom 1. September bis 30. November, in denen der Vogelzug stattfindet – genau in diesen Monaten war der Strahler in Betrieb.
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