Die Kölner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zum tödlichen Arbeitsunfall im Phantasialand Brühl eingestellt. Wie der WDR berichtet, konnten keine strafrechtlichen Verantwortlichkeiten festgestellt werden.
Hintergrund des Unfalls
Im März 2024 kam es im Freizeitpark Phantasialand zu einem tragischen Vorfall: Ein Techniker wurde während Wartungsarbeiten an der Achterbahn „Taron“ von einem Wagen erfasst. Er erlitt schwere Kopfverletzungen und verstarb noch an der Unfallstelle. Der Freizeitpark befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Winterpause, sodass keine Besucher vor Ort waren.
Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter eingestellt
Nach dem Vorfall hatte die Staatsanwaltschaft gegen zwei Mitarbeiter des Parks wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung ermittelt. Wie der WDR berichtet, ergaben die Ermittlungen jedoch keine ausreichenden Hinweise auf ein Fehlverhalten der Beschuldigten.
Eigenverantwortliches Handeln des Verstorbenen
Laut Staatsanwaltschaft habe der verunglückte Mitarbeiter den Schienenbereich eigenverantwortlich betreten. Er galt als erfahrener Techniker und habe gewusst, dass sich die Achterbahn auf der Strecke befand. Dies sei keinem der Beschuldigten anzulasten, weshalb das Verfahren eingestellt wurde.