Die Inzidenz in Deutschland, die über Regeln und Lockerungen entscheidet, geht insgesamt zurück. Für etwaige Freizeitpark-Öffnungen sind allerdings regionale Inzidenzen entscheidend.
Schließung ab 3 Werktagen > 100
Ein Blick ins Infektionsschutzgesetz (§28b Abs. 1. Nr. 3) zeigt: eine komplette Schließung ist dann vorgesehen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz (herausgegeben vom RKI) den Schwellenwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet. Danach gilt die Regelung ab dem übernächsten Tag. Relevant ist die Inzidenz für den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, in der sich der Freizeitpark befindet.
Lockerungen möglich ab 5 Werktagen < 100
Andersrum finden Lockerungen lt. §28b Abs. 10 Nr. 2 statt, wenn an 5 Werktagen die Inzidenz unter 100 liegt. Auch dann gilt ab dem übernächsten Tag die Lockerung. Das bedeutet nicht automatisch Öffnung. Denn ab hier entscheiden dann Land bzw. der Kreis/die kreisfreie Stadt, ob eine Öffnung stattfindet und unter welchen Bedingungen. Im Fall des Heide Parks hatte der Park vor Gericht gegenüber dem Land Recht bekommen und durfte am 01. Mai öffnen.
Aktuelle Inzidenzen bei deutschen Freizeitparks (Stand: 09.05.2021)
FreizeitparkNEWS hat die Inzidenzen bei einigen großen Parks rausgesucht:
Sonn- und Feiertage werden nicht berücksichtigt.
Keine Bundesnotbremse bei diesen Parks
Die Bundesgrenze greift also nicht bei:
- Holiday Park Haßloch
- Heide Park Soltau
- Hansa-Park Sierksdorf
Lockerung in Sicht
Hier könnte sich in Kürze etwas tun:
- BELANTIS: Inzidenz Leipzig bisher 2 Werktage unter 100.
Die Region des Europa-Parks hat bisher einen Werktag eine Inzidenz unter 100 geschafft.
Mehr Informationen dazu finden sich hier im Artikel.
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