Am heutigen Mittwoch hat NRW eine neue Coronaschutzverordnung vorgestellt. Diese gibt Hoffnung für Freizeitparks – nachdem in anderen Budensländern schon Öffnungen stattfanden, ist dies nun auch hier auf der Agenda. Die neue Coronaschutzverordnung gilt ab Freitag, den 28. Mai 2021.
Hier sind nun im Bereich „Freizeit“ Freizeitparks aufgeführt, die in „Stufe 2“, also Inzidenzen zwischen 50 und 35,1 greift:
- Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung
- wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung
- wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test
Erstmögliche Öffnung ab 04.06. möglich
Die Neuerung ist hier, dass sowohl die Landesinzidenz als auch die des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt „stabil“ unter 50 liegen müssen. Das heißt wohl wieder – 5 Werktage in Folge muss dies unterschritten sein, dann gilt die Lockerung ab dem übernächsten Tag. Damit wäre der 04. Juni der erste mögliche Öffnungstag, sofern ab dem 28.05. die Inzidenzen in Ordnung sind.
Aktuelle Inzidenzen bei deutschen Freizeitparks
Damit heiß es nun, weiter auf fallende Zahlen hoffen, wir haben hier mal deutschlandweit ein paar aktuelle Inzidenzen rausgesucht:
Leider sind weder Movie Park, noch Phantasialand, Wunderland Kalkar oder FORT FUN „stabil“ unter 50.
Auch das Land NRW hat derzeit noch eine Wocheninzidenz von 51,6 (siehe RKI).
Übrigens: auch Jahrmärkte sind bedacht: „Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung,mit Test auch Kirmeselemente zulässig“
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