Gute Nachrichten erreichen uns heute aus Niedersachen: wie der NDR berichtet, hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Eilverfahren entschieden, dass der Heide Park unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen darf. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Der Kammer zufolge wird ansonsten die Berufsfreiheit eingeschränkt – gerade unter Berücksichtigung der Hygiene-Auflagen soll das Konzept die Virusverbreitung ähnlich effektiv wie eine Schließung verhindern. Gemäß des Konzeptes darf der Park eine maximale Auslastung von 50% haben und es gilt eine strenge Test- und Maskenpflicht.
Abzuwarten bleibt, inwieweit dieses Urteil eine Signalwirkung für die gesamte Freizeitparksbranche haben wird. Aktuell waren die Freizeitparks noch auf Signale aus der Politik – hoffen wir, dass die umfassenden Hygienekonzepte auch anderweit zu Öffnungen führen werden.
Comments (3)
Stephan Niebuhrsays:
21. April 2021 at 17:20Hallo wie läuft das mit der Test flicht kann man vor Ort ein machen bzw. ein selbst schnell Test oder muß man vorher zum test Zentrum. Gruß Stephan
dlsays:
1. Mai 2021 at 11:38Du benötigst einen max. 24 Stunden alten Test aus einer anerkannten Teststelle.
Vor dem Park ist ein Testzentrum vom ASB, wo das auch möglich ist (kostenlos für Einwohner:innen aus Niedersachsen, sonst 18€).
Tilman Klugesays:
24. April 2021 at 15:05Siehe Petition https://Pet-FzP.igsz.de
Dies ist eine nicht veröffentlichte Petition. Eine offene Petition hätte wesentlich mehr Zeit (erfahrungsgemäß, schon wegen Corona-Stress der Fachbehörden wie z.B. das Spahn-Ministerium, mehrere Wochen) in der Bearbeitung alleine bis zu Veröffentlichung gebraucht.
Aber man kann an den Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, D11011 Berlin…. zeitnah, also solange das Gesetz noch „warm“ ist, schreiben (schriftlich!!!!*), daß man sich der ePetition E-123076 – https://Pet-FzP.igsz.de[https://pet-FzP.igsz.de%5D v. 22.4.2021 idF v. 23.4.2021 als Mitzeichner anschließt.
Das Anschreiben – Postkarte genügt – können dann jew. auch mehrere Leute (mit Adresse und vollem Namen, Nation egal) unterzeichnen.
Gruß
Tilman Kluge
*) vgl. Art. 17 GG, da ist der Ausschussdienst etwas empfindlich, weil mailmäßig abseits von https://epetitionen.bundestag.de/ auch viel Untaugliches gepostet wird