Gute Nachrichten erreichen uns heute aus Niedersachen: wie der NDR berichtet, hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Eilverfahren entschieden, dass der Heide Park unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen darf. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Der Kammer zufolge wird ansonsten die Berufsfreiheit eingeschränkt – gerade unter Berücksichtigung der Hygiene-Auflagen soll das Konzept die Virusverbreitung ähnlich effektiv wie eine Schließung verhindern. Gemäß des Konzeptes darf der Park eine maximale Auslastung von 50% haben und es gilt eine strenge Test- und Maskenpflicht.
Abzuwarten bleibt, inwieweit dieses Urteil eine Signalwirkung für die gesamte Freizeitparksbranche haben wird. Aktuell waren die Freizeitparks noch auf Signale aus der Politik – hoffen wir, dass die umfassenden Hygienekonzepte auch anderweit zu Öffnungen führen werden.